Obwohl Babys und Kleinkinder sehr schnell wachsen und sich bei ihnen auch nochmal die Augenfarbe ändern kann, ist es dennoch durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass auch von ihnen biometrische Passbilder angefertigt werden. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei Erwachsenen, jedoch mit einigen Ausnahmen. Die Passbildgröße muss ebenfalls 3,5 x 4,5 cm betragen, es muss ein scharf geschossenes Foto vor einem gut ausgeleuchteten, neutralen Hintergund mit genügend Kontrast verwendet werden.
Das Baby darf auf dem Foto weder lachen noch lächeln und muss den Mund geschlossen halten (d.h. natürlich auch, dass ein Schnuller hier tabu ist). Es darf nicht weinen, es muss die Augen geöffnet haben und ganz gerade in die Kamera schauen. Außerdem dürfen keine weiteren Gegenstände oder Personen im Bild zu sehen sein.